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Meine Ex ist einfach göttlich - Update

Jetzt stellt sie 16 Monate nach der Trennung fest, dass sie mit ihrem Geld nicht klarkommt und will Unterhalt von mir. Tut zwar weh, aber was solls. Sie hat halt nach $1615l II 2 BGB Anspruch, da sie infolge der Pflege und Betreuung des gemeinsamen Sohnes Neo nicht verpflichtet ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. So steht es in diesem Brief.

Update

Der Vollständigkeit halber hier noch der angeführte Paragraph aus dem BGB:

Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt; sie endet drei Jahre nach der Geburt, sofern es nicht insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Kindes grob unbillig wäre, einen Unterhaltsanspruch nach Ablauf dieser Frist zu versagen.

Eine Wertung werde ich hier nicht vornehmen, das werden andere tun.

  • Sven Müller am 12. April 2006, 19:39
  1. kruxi sagte dazu am 13.04.2006 09:56 #

    Mmmh, ganz langes Mmmh. Als Frau habe ich also 3 Jahre um für die Pflege des Kindes zuhause zu bleiben und vom Vater dafür Geld zu bekommen – in Ehen nennt man das glaube ich Haushaltsgeld, da wissen die meisten Männer auch nicht, wofür es ausgegeben wird.

    Das erinnert mich an den Erziehungsurlaub/Elternzeit – da kann ich auch 2 (in manchen Bundesländern 2 1/2) Jahre nicht erwerbstätig sein und vom Staat jeden Monat dafür 300 Euro bekommen. Gut, das ist recht wenig, aber man darf ja ein bisschen dazu verdienen, doch dazu muss das Kind ein paar Stunden woanders hin – Eltern, Freundin, Kindergarten. Das bezahlt mir sicher auch der Staat bei meinem geringen Einkommen. Ich kann ja auch noch Sozialhilfe beantragen – wieder ein bisschen dazu. Dann bekomm ich noch Unterhalt fürs Kind und Kindergeld. Das summiert sich. Besser als zusammen zu bleiben, oder?

    Für dich ist es finanziell egal, ob ihr zusammen oder getrennt lebt, dein Geld ist weg.

    Was kann man da noch sagen?

  2. Andreas sagte dazu am 13.04.2006 12:56 #

    So wie ich das lese entsteht der Anspruch, WENN sie keiner Arbeit nachgehen kann ohne das Kind zu veranchlässigen. Das Gegenteil hat sie bewiesen. Außerdem kann der Anspruch sogar aberkannt werden, wenn sich die Mutter nur enfangs in Vollzeit ums Kind kümmert, danach aber einen Job hat. (siehe e-mail)

  3. Henny sagte dazu am 13.04.2006 13:39 #

    Das wird ein heißer Sommer…

  4. e-sven sagte dazu am 13.04.2006 14:24 #

    @Andreas: Danke für die Mail.

    @Alle: Ansonsten werde ich hier vorerst nichts weiter dazu sagen. Erstmal nen Tee trinken.

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